Spitzensteuersatz kurz erklärt – Definition und Zusammensetzung

Arbeitnehmer, die in Deutschland durch ihre Arbeit oder der Erbringung von Dienstleitungen Geld erwirtschaften, müssen ab eines bestimmten Betrages auch eine Einkommenssteuer zahlen. Die Höhe dieser Steuer wird vom Einkommenssteuergesetz festgelegt und ist von der Höhe der Einkünfte direkt abhängig.

Nicht nur die Lohnzahlung, die ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften erhält, sondern auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Renten und Kapitalvermögen fließen in diese Berechnungen ein. Als Grundsatz gilt, dass ein Arbeitnehmer seine Erträge der Steuer abliefern muss, wenn er ein überdurchschnittlich hohes Einkommen aufweist.

Das gilt für Alleinstehenden mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 52,152 EURO im Jahr und bei Verheirateten von 104,304 EURO. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent.

Die 52.152 EURO Grenze

Personen, die pro Jahr mehr als 52.152 EURO einnehmen, müssen demnach 42 Cent für jeden EURO der Einkommenssteuer berappen. Es sind aber geringere Steuersätze fällig für Personen, die weniger verdienen. Auch Gutverdiener zahlen auf ihr Einkommen nur den Spitzensteuersatz, wenn dieses nicht über 52,152 EURO pro Jahr hinausgeht.

Doch muss nicht jeder Spitzenverdiener den tatsächlichen Spitzensteuersatz bezahlen, wenn das Bruttoeinkommen des Steuerzahlers nicht mit dem zu versteuerndem Einkommen Vermögen gleichzusetzen ist. Wer beispielsweise über ein Einkommen von 60,000 EURO im Jahr verfügt, kann in der Regel zahlreiche Freibeträge und andere Ausgaben davon abziehen.

Das Endergebnis ist, dass das zu versteuernde Einkommen unter dem Bruttoeinkommen liegt, sodass die Höhe der Steuer darunter liegt. Im Jahr 2008 hat eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung ergeben, dass die reichsten der 450 steuerpflichtigen Einwohner in Deutschland weniger als 34 Prozent Einkommenssteuer zahlen.

Der Anteil der Steuer von Spitzenverdienern

Spitzenverdiener tragen in Deutschland zu einem beträchtlichen Teil der Einkommenssteuer bei. Nur fünf Prozent der steuerpflichtigen Einnehmer leisteten beispielsweise im Jahr 2007 nur rund 40 Prozent des kompletten Einkommensteueraufkommens, während die zehn Prozent der Spitzenverdiener mehr als 50 Prozent Steuer zahlten.

Die weniger gut verdienende Hälfte der Steuerpflichtigen trug in diesem Jahr nur zu rund 6,2 Prozent des gesamten Einkommenssteuereinkommens bei. In der Vergangenheit wurde der Spitzensteuersatz mehrfach auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Wenn er in den 1980er Jahren noch bei 56 Prozent lag, wurde er in den 1990ern auf 53 Prozent reduziert.

Er wurde seitdem in kurzen Abständen weiter reduziert. Er betrug im Jahr 56 und bereits im Jahr darauf 53 Prozent. Im Jahr 2004 waren 45 Prozent und bereits ein Jahr später mussten noch 42 Prozent bezahlt werden. Im Jahr 2007 wurde eine „Reichensteuer“ von 45 Prozent eingeführt.

Zusammenfassend betrachtet bezieht sich die Berechnung des Spitzensteuersatzes auf das Bruttoeinkommen eines Steuerzahlers und seines Einkommens, das er aufgrund besonderer Bedingungen steuerlich absetzen kann. Eine Aufnahme einer Hypothek auf ein Eigenheim oder der Erwerb einer Eigentumswohnung wird sich beispielsweise auf seinen Steuersatz positiv auswirken.