Ganz egal, ob Arbeitnehmer, Rentner oder Beamter – wer geringe Nebeneinkünfte bezieht, der darf sich über einen Steuervorteil freuen, der als sogenannter Härteausgleich bezeichnet wird. Für Zinsen wie andere Kapitalerträge spielt dieser Härteausgleich jedoch keine Rolle mehr. Auch
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