Finanz-Basics: Welche Nebeneinkünfte sind steuerfrei?

Ganz egal, ob Arbeitnehmer, Rentner oder Beamter – wer geringe Nebeneinkünfte bezieht, der darf sich über einen Steuervorteil freuen, der als sogenannter Härteausgleich bezeichnet wird. Für Zinsen wie andere Kapitalerträge spielt dieser Härteausgleich jedoch keine Rolle mehr. Auch wenn man mit Kryptowährungen handelt bzw. entsprechende Gewinne einfährt, weil man den Markt richtig eingeschätzt hat, muss man nicht automatisch den Gewinn versteuern – hier stellt sich nur die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Coins erworben wurden.

410 Euro sind steuerfrei

Pro Jahr kann der Arbeitnehmer Nebeneinkünfte in Höhe von 410 Euro steuerfrei kassieren. Zu diesen 410 Euro gehören etwa auch Einkünfte aus Renten, Mieten sowie unternehmerischen Tätigkeiten. Arbeitet man beispielsweise als Texter und erzielt im Jahr einen Gewinn von 350 Euro, so muss man diesen Betrag nicht versteuern – die 350 Euro bleiben somit zur Gänze dem Texter. So auch, wenn man ein bis zwei Online-Seminare anbietet und am Ende des Jahres einen Gewinn von 400 Euro erzielt. Wichtig ist, dass man die Ausgaben dokumentiert. Das heißt, es geht bei der 410 Euro-Grenze nicht um den Verdienst, sondern letztlich nur um den tatsächlichen Gewinn.

Verdient man als Texter 1.000 Euro im Jahr, hat aber entsprechende Fahrtkosten oder Druckkosten bzw. Stromkosten, sodass sich die Ausgaben im Bereich der 600 Euro bewegen, so bleibt letztlich ein Reingewinn von 400 Euro. Somit müssen die Ausgaben ganz klar aufgeschlüsselt werden, damit nicht mehr Steuern als notwendig bezahlt werden. Liegen die jährlichen Einkünfte bei über 410 Euro, bleiben aber unter der Grenze von 820 Euro, so ist die Besteuerung milder. Hier spricht man eben vom Härteausgleich, der für Rentner wie Beamte genauso gilt.

Wie versteuert man Gewinne, die man mit Bitcoin und Co. erzielt hat?

Bislang sind auch Zinsen, Veräußerungsgewinne, Dividenden und sonstige Kapitalerträge bis zu dieser Grenze steuerbegünstigt oder gar steuerbefreit geblieben. Seit dem Jahr 2014 gelten jedoch andere Regeln. Denn im Sommer trat das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zu Änderungen weiterer steuerlicher Vorschrift“ in Kraft – mit diesem neuen Gesetz wurden sodann die neuen Einschränkungen geregelt. Spekuliert man etwa mit Kryptowährungen, so sind völlig andere Regelungen zu berücksichtigen.

Wer also über Bitcoin Revolution mit Bitcoin spekuliert, der sollte berücksichtigen, dass es hier nicht unbedingt auf die Höhe des Gewinns ankommt, sondern vielmehr um die Frage, wann man sein Geld investiert hat. Denn bei Kryptowährungen zählt die sogenannte Haltefrist – und diese beträgt ein Jahr. Hat man also im Februar 2019 einen Bitcoin gekauft und diesen im Juni des nächsten Jahres verkauft, so ist der Veräußerungsgewinn in weiterer Folge nicht zu versteuern. Das heißt, der Veräußerungsgewinn ist steuerfrei – hier darf man sich über einen 100%igen Gewinn freuen.

Hat man hingegen drei Coins gekauft und zwei nach drei Monaten verkauft, so ist der Veräußerungsgewinn, der durch den Verkauf der beiden Coins entstanden ist, steuerpflichtig. Jedoch nur, wenn der Gewinn 600 Euro übersteigt – denn so hoch ist die jährliche Freigrenze. Zu beachten ist, dass die Freigrenze jedoch nicht mit dem Freibetrag gleichgesetzt werden kann. Übersteigt man die Freigrenze, so ist der gesamte Betrag zu versteuern. Bei 620 Euro wären das 620 Euro. Bei einem Freibetrag wären es nur 20 Euro – also jener Betrag, der über den Freibetrag liegen würde.

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Im Zweifelsfall den Steuerberater kontaktieren

Zu beachten ist, dass es mitunter gar nicht so einfach ist, hier den Überblick zu behalten. Ist man unsicher, so mag es aber sehr wohl ratsam sein, einen Steuerberater zu kontaktieren. Dieser hilft weiter, sofern man Schwierigkeiten hat, seine Gewinne richtig zu versteuern. Handelt es sich jedoch um Spekulationen mit den digitalen Währungen, so ist es wichtig, dass man hier im Vorfeld dahingehend Kontakt aufnimmt, um in Erfahrung zu bringen, ob sich der Steuerexperte mit dieser Materie überhaupt auskennt. Denn einige Steuerberater beraten nämlich nicht, wenn es um Kryptowährungen geht – dies deshalb, da es sich um eine relativ neue wie auch recht komplexe Materie handelt.

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