Aktiengewinne richtig versteuern – Was man unbedingt beachten sollte!

Wichtig ist, dass alle Aktiengewinne versteuert werden müssen. Der Steuerpflicht unterliegen alle Einnahmen, egal ob Kursgewinne aus dem Aktienhandel, Dividendenerträge oder Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei der Kapitalertragssteuer wurde das System erneuert, damit die Steuerabgabe vereinfacht wird.

Die Spekulationssteuer gilt beispielsweise nicht mehr seit dem Jahr 2009. In der Zwischenzeit unterliegen die Aktien und die Gewinne der Abgeltungssteuer. Steuern und Aktien als Themen bleiben dennoch noch für viele Menschen undurchsichtig. Besonders die Anfänger haben noch große Schwierigkeiten damit.

Was ist für die Versteuerung der Aktien zu beachten?

Seit dem Jahr 2009 ist die Abgeltungssteuer in Kraft und bei Aktien- und Wertpapieranlagen handelt es sich um die wichtigste Steuerart. Sie wurde als Quellensteuer gestaltet und dies bedeutet, dass Steuern direkt vom Depot abgeführt werden. Ein Online Broker oder die depotführende Bank übernimmt dies. Bei der Steuererklärung müssen keine weiteren Angaben über Kapitalvermögen oder Gewinne aus Anlagen gemacht werden.

Für die Steuerzahler gibt es daher die große bürokratische Erleichterung Die Steuer auf Dividenden und Aktiengewinne umfasst Nicht nur die Abgeltungssteuer von 25 Prozent, sondern auch Kirchensteuer für Kirchenmitglieder und Solidaritätszuschlag. Mit der Abgeltungssteuer werden Kirchensteuer und Soli prozentual verrechnet. Für alle Personen ist die Höhe der Steuer gleich hoch und bei der Kirchensteuer kann es nur wegen der Konfession Unterschiede geben.

Wichtige Informationen zu der Versteuerung der Aktien

Vorteile der Besteuerung sollte Kleinanlegern geboten werden und deshalb wurde ein Sparerfreibetrag eingeführt. Die Anleger können somit einen Freistellungsauftrag ausstellen und die Gewinne aus Sparanlagen oder Aktien bis zu 801 Euro von der Steuer befreien. Nicht nur für laufende Gewinne müssen Steuern bezahlt werden, sondern auch bei Wertsteigerungen.

Gewinne durch den Aktienverkauf oder auch die Veräußerung der Fondsanteile sind nicht steuerfrei. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und somit wird von dem Gewinn immer gleich der entsprechende Betrag abgeführt. Die Bankkunden müssen sich nicht mehr darum kümmern, dass bei der Steuererklärung die korrekten Gewinnsummen angegeben werden. Bei der Verrechnung der Steuerlast werden auch Verluste bei Wertpapiergeschäften berücksichtigt.

Die Verluste werden mit den Gewinnen verrechnet und dann ausgeglichen. Die Kursgewinne von Aktien können jedoch auch nur mit den Verlusten bei dem Aktienhandel ausgeglichen werden. Die weiteren Wertpapiere verschiedener Art können nicht verrechnet werden.

Wussten Sie schon?: Auch diverse Bundesliga Vereine sind in einer AG organisiert. Als Beispiel dient hier Bayern München und Borussia Dortmund. Hier geht es zum Deutsche Bundesliga Spielplan.