Was sind vermögenswirksame Leistungen und wie werden sie angelegt?

Der Arbeitgeber leistet oder überweist Geldzahlungen in Form von vermögenswirksamen Leistungen /VL oder VWL an seine Arbeiter, Angestellten oder Auszubildenden. Diese können als additionale Leistungen des Arbeitgebers zum Arbeitslohn sein. Vermögenswirksame Leistungen können im Tarifvertrag verankert werden oder stellt eine freiwillige Zahlung dar.

Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber diese additionale Leistung erbringt, richtet sich nach dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem persönlichen Arbeitsvertrag. Die Einkommenshöhe ist für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen unwichtig. Dies betrifft nur die Arbeitnehmer-Sparzulagen durch den Staat oder das Finanzamt. Hierfür sind Grenzen für steuerliche anrechenbare Einkünfte festgelegt.

In der Höhe ist der mögliche Anlage- oder Sparbetrag für vermögenswirksame Leistungen nicht begrenzt. Allerdings gibt es die Arbeitnehmer-Sparzulage nur bis zu einem bestimmten Höchstsparbetrag. Deswegen leistet ein Arbeitgeber auch keine höheren vermögenswirksamen Zuschüsse, als die Förderungen der Arbeitnehmer-Sparzulage.

Überweist der Arbeitgeber weniger oder gar keinen Zuschuss, als durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden kann, besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag zu erhöhen. Durch diesen Eigenbetrag wird die volle Arbeitnehmer-Sparzulage gezahlt.

Werden darauf Steuern und Sozialabgaben fällig?

Steuer- und sozialabgabenpflichtig ist der Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen. Vermögenswirksame Leistungen müssen ungekürzt angelegt werden. Die darauf entfallende Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und vielleicht Kirchensteuer sowie Sozialabgaben (Renten-,Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) wird vom üblichen Lohn einbehalten.

Wie erhalte ich vermögenswirksame Leistungen?

Es ist nicht sehr einfach, unter den zahlreichen Anlageoptionen die richtige zu finden und erfordert auch Kenntnisse. Empfehlenswert ist die Inanspruchnahme einer unabhängigen Beratung. Nicht immer sind Bankmitarbeiter, Bausparkassen- oder Versicherungsvertreter die richtigen Ansprechpartner, sondern provisionsunabhängige Verkäufer dieses Produktes. Nach der Ermittlung des geeigneten Vertrages wird der Arbeitgeber veranlasst, die vermögenswirksamen Leistungen auf diesen Vertrag zu überweisen.

Die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen

Es gibt zahlreiche Optionen, Darunter fallen:

  • Bausparen
  • wohnwirtschaftliche Nutzung wie Wohnbauspar- oder Darlehensvertrag
  • Nutzung für den Ersterwerb an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
  • Beteiligungssparen mit einer Anlage in deutschen oder ausländischen
  • Investmentsfonds
  • Erwerb von Mitarbeiterbeteiligungsfonds
  • Anlage in fremden Unternehmen durch außerbetriebliche Beteiligungen
  • Kontensparen
  • Lebensversicherungssparen (hier gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage!)
  • Riesterrente

Nach welcher Zeitspanne wird die Arbeitnehmer-Zulage ausgezahlt?

Die Sperrfrist dauert sechs oder sieben Jahre beim Beteiligungssparen. Je nach Anlageform auch länger. Bei Lebensversicherungen sind es mindestens 12 Jahre. Besonderheiten gibt es beim Bausparen hinsichtlich des Alters bei Vertragsabschluss sowie die Quantität der Bausparverträge.

Wie bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Zum gleichen Zeitpunkt ist die Einkommenssteuererklärung die Option, den Nachweis von erhöhten Werbungskosten zu bringen. Dies ist für volljährige Auszubildende wegen des Kindergeldes von Bedeutung und bereits vorab eventuell für die Geltendmachung der Krankenkassenbeiträge des Azubis bei den Eltern.